Gerichtliche Mediation

Selbst wenn schon ein Gerichtsverfahren läuft, können sich die Konfliktbeteiligten zu einer Mediation entschließen. Das Gericht ordnet dann das Ruhen des Verfahrens an. In dieser Zeit besteht die Chance für die Konflikbeteiligten, in einer Mediation selbständig eine Lösung für den Konflikt zu erarbeiten.

 

Die Initiative zu einer Mediation kann sowohl vom Gericht als auch von den Parteien selbst ausgehen. Als Mediator wird dann entweder ein/e Richter/in ausgewählt, der/die selbst nicht entscheidet (sog. richterliche Mediation) oder ein/e externe/r Mediator/in (sog. gerichtsnahe Mediation).

 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mit einer Mediation im Gerichtsverfahren konfrontiert werden oder selbst dazu anstoßen möchten.